Unsere Regeln
Alle Golfspielerinnen und Golfspieler sollten sich verpflichtet fühlen, den Platz zu schonen und gegenseitige Rücksichtnahme sowie Fair Play zu praktizieren. Persönliches Verhalten gemäß Etikette auf dem Platz und in der Gastronomie sowie die Beachtung der Entscheidungen von Spielleitung und Sekretariat sollten selbstverständlich sein.
Die Sicherheit der auf der Anlage befindlichen Personen hat höchste Priorität!
Die nachfolgenden Regeln der Wettspielbedingungen/Wettspielordnung sowie die aktuellen Platzregeln dienen dem allgemeinen Spielbetrieb zur gemeinsamen Freude am Golfspiel und gelten für alle Nutzerinnen und Nutzer unserer Golfanlage. Verstöße hiergegen können zu einem Platzverweis, im Wiederholungsfall auch zu längerfristigen Spielverboten führen.
Wettspielbedingungen/Wettspielordnung
Für alle Wettspiele, die vom Golf und Country Club Leinetal Einbeck e. V. (nachfolgend einbeck.golf genannt) ausgeschrieben und veranstaltet werden, gelten folgende
- Generelle Spielbedingungen/Spielbedingungen mit Clubspielleitung (A)
- Ausschreibungskriterien/Teilnahmebedingungen (B)
- sonstige Spielbedingungen (C) und die
- jeweiligen Ausschreibungen für das betreffende Wettspiel.
Die Wettspiele sind zusätzlich nach den Vorgaben- und Spielbestimmungen des Deutschen Golf Verbandes e.V. (DGV) und des, EGA Handicap System (DGV-Vorgabesystem, Spiel- und Wettspielhandbuch) auszurichten. Einsichtnahme in alle DGV Verbandsordnungen ist im Sekretariat bzw. bei der Spielleitung möglich.
A. Generelle Spielbestimmungen
(Wettspielbestimmungen i.S. der Golfregeln)
1. Regeln / Platzregeln
a) Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des DGV (lizensierte Übersetzung R&A Rules Limited,) einschließlich Amateurstatut und den in den „Entscheidungen zu den Golfregeln“ enthaltenen Auslegungen (Decisions on the Rules of Golf) in der jeweils gültigen Fassung, den Wettspielbedingungen von einbeck.golf, den Platzregeln von einbeck.golf, sowie aktuellen Sonderplatzregeln lt. Aushang und den Ausrüstungsregeln über Schläger, Ball und Ihre Interpretationen.
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Zwei Strafschläge2. Driverköpfe (siehe Golfregeln 4.1a)
Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, der bezüglich Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) in dem vom R&A herausgegebenen Verzeichnis zugelassener Driver-Köpfe aufgeführt ist.
Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von dieser Wettspielbedingung befreit.
Strafe für Verstoß gegen Regel 4.1a
Disqualifikation3. Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel (Regel 5.6a)
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Gruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt und aufgefordert den Anschluss innerhalb von 3 Spielbahnen an die davor spielende Spielergruppe wieder herzustellen. Wird keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt, bzw. kein Anschluss gefunden, so erhalten alle Spieler dieser Spielergruppe Strafschläge.
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.6a
Lochspiel: 1. Verstoß – Lochverlust; 2. Verstoß – Disqualifikation
Zählspiel: 1. Verstoß – 1 Strafschlag; 2. Verstoß – 2 Strafschläge; 3. Verstoß: Disqualifikation
Die Punkte werden von der Gesamtpunktzahl der Runde abgezogen4. Ergebnisse im Zählspiel (R 3.3b)
Die Ausnahme zu R 3.3b – Unbekannte Strafe nicht berücksichtigt: Reicht ein Spieler für irgendein Loch eine niedrigere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl ein, weil er einen oder mehrere Strafschläge nicht notiert hatte, von denen er, bevor er die Scorekarte einreichte, nicht wusste dass er sich diese zugezogen hatte, ist er nicht disqualifiziert. Unter diesen Umständen zieht sich der Spieler die Strafe der anwendbaren Regel zu, aber keine weitere Strafe für den Verstoß gegen Regel 3.3b. Diese Ausnahme findet keine Anwendung, wenn die Strafe der anwendbaren Regel die Disqualifikation von dem Wettspiel ist oder wenn er nicht sicher war, ob er sich eine Strafe zugezogen hatte und dies nicht vor Rückgabe der Scorekarte mit der Spielleitung geklärt hat.
5. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung zu Regel 5.7 b)
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b
Disqualifikation.Ausnahme: Es liegt kein Regelverstoß vor wenn die Spielleitung entscheidet dass berechtigte Gründe vorlagen und der Spieler es dadurch versäumte, das Spiel wie gefordert zu unterbrechen.
- Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: ein langer Signalton
- Signal für sonstige Spielunterbrechungen nach Regel 6.8: wiederholt drei aufeinanderfolgende Signaltöne
- Signal für Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne
Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, aber er muss dies so bald wie möglich der Spielleitung mitteilen.
6. Üben vor und zwischen Runden (Regel 5.2)
Ein Spieler darf auf dem Platz vor oder zwischen den Runden eines Lochspiel-Turniers üben (Regel 5.2a).
Am Tag eines Zählspiel-Turniers darf ein Spieler vor der Runde nicht auf dem Platz üben (Regel 5.2b).
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.2
Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe
Strafe für den zweiten Verstoß: Disqualifikation7. Üben auf der Runde (Regel 5.5)
Beim Spielen eines Lochs darf ein Spieler keinen Übungsschlag nach einem Ball auf dem Platz oder außerhalb des Platzes ausführen.
Ausnahme: Der Spieler darf Putten oder Chippen üben auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs und dem Abschlag des nächsten Lochs.
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.5
Zählspiel – 2 StrafschlägeWird der Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern begangen, so gilt die Strafe für das nächste Loch. Strafe für Verstoß am letzten Loch: zwei Schläge an diesem Loch
8. Entfernungsmesser (Regel 4.3)/Gebrauch von Ausrüstung
Ein Spieler darf Entfernungsinformationen durch die Verwendung eines Entfernungsmessgeräts erlangen. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Entfernungsmessgerät zum Abschätzen oder Messen anderer Umstände die sein Spiel beeinflussen könnten (z. B. Höhenunterschiede, Windgeschwindigkeit, usw.), verstößt der Spieler gegen Regel 4.3.
Strafe für der ersten Verstoß
Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – 2 StrafschlägeStrafe für anschließenden Verstoß
Disqualifikation9. E-Carts
Die Benutzung von motorisierten Golfcarts und Golftrolleys ist erlaubt, soweit die jeweilige detaillierte Turnierausschreibung nichts anderes aussagt.
10. Doping
Es besteht Dopingverbot. Das Nähere, insbesondere den Dopingbegriff und mögliche Sanktionen im Falle eines Verstoßes regeln die Satzung und die Anti-Doping-Ordnung des DGV.
11. Metall-bzw. Alternativspikes/Golfschuhe
„Hardspikes“ sind zur Schonung des Golfplatzes nicht erlaubt.
12. Beendigung von Wettspielen
Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet.
Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet oder – falls nicht geschehen – mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde.
13. Vorbehaltsrechte für einbeck.golf
Die jeweilige Spielleitung von einbeck.golf hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start der jeweiligen Runde das Recht,
- die Sonderplatzregeln zu ändern,
- die festgelegten Startzeiten zu ändern,
- die Ausschreibungsbedingungen zu ändern
- oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.
Nach dem Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
B. Ausschreibungskriterien und Teilnahmebedingungen
1. Wettspielteilnehmer
Es unterliegt der Eigenverantwortlichkeit jedes Wettspielteilnehmers, die unter „A.1.Regeln / Platzregeln“ bezeichneten Regularien zu kennen.
Es obliegt der Verantwortlichkeit jedes einzelnen Spielers, die korrekt ausgefüllte und unterschriebene Zählkarte (Scorekarte) entsprechend Regel 3.3b im Sekretariat oder in der für das Wettspiel gesondert ausgewiesenen „Scoring-Area“ abzugeben. Erst wenn der Spieler das Sekretariat oder die „Scoring-Area“ verlassen hat, gilt die Zählkarte als abgegeben.
2. Spielleitung
Für die ordnungsgemäße Durchführung von Wettspielen ist die Spielleitung verantwortlich.
Der Wettspielleitung obliegt die ordnungsgemäße Ausschreibung der Wettspiele von einbeck.golf gemäß Abschnitt 4. des DGV Spiel- und Wettspielhandbuchs aktueller Fassung. Die Spielleitung besteht aus mindestens 3 Personen; diese ist nicht befugt, eine Golfregel außer Kraft zu setzen.
3. Ausschreibung
Die für die Spielsaison geplanten Wettspiele werden im Turnierkalender und auf der Homepage von einbeck.golf veröffentlicht.
Für Einzelheiten zum Wettspiel informiert die Ausschreibung am Infoboard des Sekretariats:
- Bezeichnung und Spielform des Wettspiels
- Spielbedingungen unter Zugrundelegung dieser Wettspielbedingungen
- Art der Vorgabe und Hinweis auf Vorgabewirksamkeit
- Teilnahmevoraussetzungen und höchste Stammvorgabe der Teilnehmer
- Meldeverfahren (Anmerkung: für Wettspiele im Rahmen von Sponsorenturnieren, Kunden- oder Einladungsturnieren können gesonderte Meldeverfahren gelten)
- Bekanntgabe der für das Wettspiel zu nutzenden Abschläge
- Höchst-/Mindestzahl der Teilnehmer
- Ort, Termin, Frist des Wettspiels
- Verbindlicher Meldeschluss
- Nenngeld/Startgeld
- Preiskategorie (ggfls. Sonderpreise)
- Modus für Stechen bei gleichen Ergebnisses
- Spielleitung
Gäste können gemäß Ausschreibung an Wettspielen teilnehmen. Neben dem Startgeld ist das jeweilige Greenfee zu entrichten.
Die Spielergruppen werden lt. Ausschreibung und – bei Sponsorenturnieren ggf. mit dem Ausrichter – zusammengestellt.
4. Meldungen/Meldeschluss
Meldungen werden von einbeck.golf via Intranet, E-Mail, oder Telefon innerhalb der Meldefrist lt. Ausschreibung angenommen. Nachmeldungen können nur außer Konkurrenz starten. Jeder Teilnehmer hat sich vor Beginn des Wettspiels von der Richtigkeit seiner Spielvorgabe zu überzeugen und diese ggf. zu korrigieren. Startet der Spieler mit einer niedrigeren Vorgabe, so muss der Spieler die niedrigere Vorgabe bei der Auswertung akzeptieren. Startet der Spieler mit einer höheren Vorgabe, so muss der Spieler disqualifiziert werden.
5. Vorgabewirksamkeit
Alle in Einzelwettspielen erzielten Ergebnisse sind „vorgabewirksam“, sofern auch die sonstigen Bestimmungen der gültigen DGV-Vorgaben- und Spielbestimmungen (vgl. u.a. 6./2. Anhang DGV-Vorgabesystem und Abschnitt 5.2.5 DGV Spiel- und Wettspielhandbuch) erfüllt sind und die Ausschreibung für das Wettspiel nichts anderes bestimmt.
6. Abmeldung vom Wettspiel
Spieler, die nicht am Wettspiel teilnehmen können, haben sich so früh wie möglich im Clubsekretariat von einbeck.golf abzumelden. Dazu stehen die bekannten Kommunikationswege (E-Mail, Telefon,) zur Verfügung.
Bei Abmeldungen die erst am Wettspieltag erfolgen, oder ohne Abmeldung, muss wegen des damit verbundenen Aufwands (Neuerstellung der Startliste, Umorganisation der Spielergruppen usw.) dennoch die Melde-/ Turniergebühr bezahlt werden. Turniersperre bis zur Entrichtung der Turniergebühr.
7. Veröffentlichung von Startlisten und Ergebnissen
einbeck.golf weist darauf hin, dass nach dem Meldeschluss Vor- und Nachname, Heimatclub, Stammvorgabe sowie Startzeiten der einzelnen Teilnehmer an den Wettspieltagen zur Erstellung der Startlisten verwendet werden und auch im Internet für jedermann veröffentlicht werden können (siehe Datenschutzerklärung).
8. Ergebnisse
Es liegt in der allgemeinen Verantwortung des Spielers, dass seine Zählkarte ordnungsgemäß und leserlich ausgefüllt ist. Dies ist spätestens in der Schlussbesprechung mit dem Zähler (vor dem Unterschreiben) sicherzustellen.
Bei der Auswertung wird die spontan erkennbare Schlagzahl berücksichtigt. Es besteht keine Verpflichtung der Spielleitung, bei unleserlichen Zahlen Rücksprache mit dem betreffenden Spieler zu halten. Auch besteht keine Verpflichtung zur Rücksprache oder zur Gegenkontrolle, z.B. bei den Notizen des Spielers auf der Karte, die er als Zähler geführt hat.
9. Stechen/Preise
Bei Lochspielen findet unmittelbar im Anschluss an das Wettspiel ein Stechen nach „Sudden Death“ statt (im Lochspiel mit Vorgabe und erneuter Verteilung des Vorgabeunterschiedes auf die Löcher). Das „Sudden Death“ beginnt immer unmittelbar in der normalen Spielfolge von Abschlag 1, es sei denn, es liegen andere Regelungen durch die Ausschreibung zum Lochspiel vor.
Bei Zählspielen wird bei gleichen Ergebnissen nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabeverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) von neun gespielten Löchern gestochen. Bei weiterer Gleichheit zählen die sechs Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14; danach 1, 18, 3; und schließlich das schwerste Loch. Die Ausschreibung kann bei bestimmten Wettspielen im Zählspiel ein „Sudden Death“-Zählspielstechen regeln.
In der Regel kann ein Spieler nur einen Preis gewinnen (Brutto vor Netto (Doppelpreis-Ausschluss)), es sei denn die Ausschreibung schreibt eine andere Regelung vor. Spezialwertungen, wie „Nearest to the Pin“, etc. sind von dem Doppelpreis-Ausschluss ausgenommen.
Bleibt der Gewinner eines Preises der Siegerehrung fern, so behält es sich die Spielleitung vor, den Preis an den nächst platzierten weiterzugeben, oder den Preis einzubehalten (Ausnahme: Preise in Verbindung mit einem Clubmeistertitel oder Wünsche des Sponsors).
10. Verhaltensrichtlinien
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
- Mit dem Trolley oder Cart zwischen Grün und Bunker hindurchfahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
- Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger und den Rasen zu beschädigen.
- Einen Schläger in Richtung Golfbag werfen.
- Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
- Pitchmarken nicht ausbessern, Bunker nicht harken oder Divots nicht zurücklegen.
Strafe für Verstoß:
- Erster Verstoß – Ein Strafschlag
- Zweiter Verstoß – Grundstrafe (2 Stafschläge)
- Dritter Verstoß – Disqualifikation
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
- Absichtlich das Grün erheblich zu beschädigen.
- Abweichend von der Platzvorbereitung, eigenständig Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen.
- Einen Schläger in Richtung eines anderen Spielers zu werfen.
- Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen.
- Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird vom Vorstand gemäß Satzung § 6.5 verhängt.
C. Sonstige Spielbedingungen
1. Platzbewertung
Alle Runden des Wettspiels müssen mit dem vom DGV festgesetzten Slope-Ratingwert festgesetzten Slope- und Course-Ratingwert gespielt werden.
2. Abändern von Platzregeln
Die ständigen Platzregeln von einbeck.golf dürfen für das Wettspiel nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände durch Sonderplatzregeln abgeändert oder ergänzt werden.
3. Nearest to the Pin
Es zählt der erste Schlag der/des Spielerin/Spielers auf dem Loch, an dem „Nearest to the Pin“ ausgelobt ist. Der Ball muss auf dem Grün liegen.
Die Entfernung zum Lochrand darf gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.
Ein „Hole in One“ ist „Nearest to the Pin“.
4. Longest Drive
Es zählt der erste Schlag der/des Spielerin/Spielers auf dem Loch, an dem “Longest Drive” ausgelobt wird. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen.
5. Datenschutzerklärung
Bei allen Wettspielteilnehmers muss der Inhalt der Wettspielbedingungen von einbeck.golf zwingend als bekannt vorausgesetzt werden. Demzufolge wird folgende Klausel aus datenschutzrechtlichen Gründen zugrunde gelegt:
„Mir ist bekannt, dass mein Name, meine Vorgabe und meine Startzeit auf der Startliste durch Aushang u.a. im Sekretariat, im Clubhaus und passwortgeschützt im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, meiner Vorgabe und meines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste einschließlich der Veröffentlichung meiner Spielergebnisse für jedes Loch der Runde (Scorekarte) im Internet ein. Gegen Bildberichte, die auf der Internetseite, im sozialen Netzwerk von einbeck.golf oder in Printpublikationen veröffentlicht werden, erhebe ich keine Einwände.“
Stand 05.10.2021
Platz- und Spielbetriebsordnung
Für ein von gegenseitiger Achtung geprägtes, freundschaftliches Miteinander auf der Anlage des Golf und Country Club Leinetal Einbeck e.V. ist es erforderlich, dass alle Mitglieder und Gäste die Einhaltung folgender Regeln als für sich verbindlich ansehen:
- Spielberechtigt sind Mitglieder, spielberechtigte Personen von Firmenmitgliedern und Gäste aus einem dem DGV angehörenden Golfclub sowie legitimierte Schülerinnen und Schüler der Golf Academy Einbeck.
- Gäste melden sich bitte im Sekretariat an, weisen ihre Spielberechtigung durch Vorzei-gen ihres DGV-Clubausweises aus und entrichten das gültige Greenfee. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Greenfee in der Box im Eingangsbereich zu benutzen. Der Greenfee-Anhänger ist sichtbar am Golfbag zu befestigen.
- Alle spielberechtigten Personen haben sich grundsätzlich über das Buchungssystem CAMPO eine Startzeit zu reservieren.
- Mögliche Platzsperren sind grundsätzlich im Buchungssystem Campo veröffentlicht.
- Eine Runde beginnt grundsätzlich an Tee 1 oder an Tee 10. Bei Start an Tee 10 haben Spielende, die von Bahn 9 kommen, Vorrang.
- Spielen Sie entsprechend dem „Spirit of the Game“ (Regel 1.2), indem Sie insbesondere
- Rücksicht auf andere nehmen,
- den Golfplatz schonen (Divots zurücklegen und festtreten, Pitchmarken aus-bessern, Bunker einebnen).
- Auf den Abschlägen sind Probeschwünge, die die Grasnarbe beschädigen, untersagt.
- Es ist untersagt mit dem Trolley und dem Golfcart zwischen Bunker und Grün, auf oder über Abschläge oder über die Grüns zu fahren.
- Alle Spielenden sind gehalten, grundsätzlich nach den Vorgaben von „Ready Golf“ zu spielen, soweit andere nicht gefährdet oder gestört werden. Die schnellere Spielgruppe hat Vorrang vor einer langsameren Spielgruppe. Einzelspielende haben kein Durchspiel-recht und auch kein Recht auf eine alleinige Startzeit.
- Auf der Drivingrange wird grundsätzlich von den Matten abgeschlagen. Das Abschlagen von Grasflächen ist nur dann möglich, wenn dort Abschlagsbereiche durch gespannte Leinen gekennzeichnet sind.
- Die Drivingrange ist auf eine Länge von 220 Metern begrenzt. Abschläge mit dem Driver sind daher aus Sicherheitsgründen auf diese Distanz zu begrenzen.
- Rangebälle und Körbe sind Eigentum des GuCC Leinetal Einbeck und dürfen nur auf den Übungsbereichen (Drivingrange, Pitch-, Chipping- und Puttinggrün) genutzt werden.
- Das Mitführen von Hunden ist auf der gesamten Golfanlage grundsätzlich gestattet. Diese müssen angeleint sein. Gefährdungen, Störungen oder Verunreinigungen durch die Tiere sollten unbedingt vermieden werden. Verunreinigungen müssen zwingend durch mitgeführte Kotbeutel beseitigt werden. Diese sind in den aufgestellten Abfallbe-hältern zu entsorgen. Bei Turnieren auf der Anlage ist das Mitführen von Hunden nicht gestattet.
- Abfälle sind ausschließlich in den auf der Golfanlage verteilten Behältern zu entsorgen. Defekte Ausrüstungsgegenstände, wie z. B. Trolleys, Schläger, Schirme usw. sind wie-der mitzunehmen und über den eigenen Hausmüll zu entsorgen.
- Das Platzpflegepersonal hat auf dem Golfplatz generell Vorrecht. Ist keine Fahne auf ei-nem Grün gesteckt, ist dieses Grün für die Spielenden gesperrt.
- Es gelten die Wettspielbedingungen, die Platzregeln sowie die Regeln für den Sommer- bzw. den Winterspielbetrieb.
- Der GuCC Leinetal Einbeck e.V. haftet nicht für Schäden an abgestellten Fahrzeugen und für auf der Anlage abhandengekommene oder entwendete Gegenstände.
- Bei Verstößen gegen diese Platz- und Spielbetriebsordnung findet § 6.5 der GuCC Lei-netal Einbeck e.V. Satzung Anwendung (Strafen).
- Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.
Platzregeln
Gültig ab 22.07.2024
1. AUS (Regel 18.2)
1.1. Aus wird durch weiße Pfosten gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.
1.2. Während des Spiels von Loch 10 ist auf der linken Seite zwischen Bahn 10 und 11 (gekennzeichnet durch weiße Pfähle) Aus. Diese weißen Pfähle werden beim Spiel von Loch 10 als Ausmarkierungen behandelt. Für alle anderen Löcher sind sie unbewegliche Hemmnisse.
1.3. Während des Spiels von Loch 3 ist auf der linken Seite zwischen Bahn 3 und 2 (gekennzeichnet durch weiße Pfähle) Aus. Diese weißen Pfähle werden beim Spiel von Loch 3 als Ausmarkierungen behandelt. Für alle anderen Löcher sind sie unbewegliche Hemmnisse.
1.4. Während des Spiels von Loch 14 sind die kurzgemähten Rasenflächen (Fairwayhöhe oder kürzer), der auf der linken Seite verlaufenden Bahnen 12 und 13 Aus.
1.5. Während des Spiels von Loch 15 ist auf der linken Seite zwischen Bahn 15 und 16 (gekennzeichnet durch weiße Pfähle) Aus. Diese weißen Pfähle werden beim Spiel von Loch 15 als Ausmarkierungen behandelt. Für alle anderen Löcher sind sie unbewegliche Hemmnisse.
1.6. Ein Ball, der den öffentlichen Weg zwischen Bahn 11 und 12, der AUS ist, gekreuzt hat und jenseits dieses Weges zur Ruhe kommt, ist im AUS, auch wenn er auf dem anderen Teil des Platzes liegt.
2. Ungewöhnliche Platzverhältnisse einschließlich unbeweglicher Hemmnisse (Regel 16.1)
2.1. Ungewöhnliche Platzverhältnisse sind:
- Jede Fläche, die durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet ist. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
- Frisch verlegte Soden oder mit Kies gefüllte Drainagegräben.
- Unbewegliche Hemmnisse sind u. a. auch mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen.
Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert.
2.2. Unbewegliche Hemmnisse nahe dem Grün:
Erleichterung von Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis darf nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Der Spielende hat eine zusätzliche Erleichterungsmöglichkeit, wenn ein unbewegliches Hemmnis auf oder nahe am Grün und auf seiner Spiellinie liegt: Der Spielende darf Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen, wenn ein unbewegliches Hemmnis seiner Spiellinie liegt und
- innerhalb von zwei Schlägerlängen vom oder auf dem Grün und
- innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Ball entfernt liegt.
Es muss aber vollständige Erleichterung in Anspruch genommen werden, dies schließt physische Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen der Spiellinie ein. Erleichterung nach dieser Platzregel wird nicht gewährt, wenn der Spielende eine eindeutig unvernünftige Spiellinie wählt. Diese Platzregel gilt nur, wenn sowohl der Ball und das Hemmnis in einem Teil des Geländes sind, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist.
3. Spielverbotszone innerhalb einer Penalty Area (Regel 17.1e)
Der Bereich in der roten Penalty Area, festgelegt durch rote Pfähle mit grünen Köpfen an Loch 6 und auf der rechten Seite des Fairways von Loch 15 ist eine Spielverbotszone in der Penalty Area. Erleichterung nach Regel 17.1e muss von der Behinderung durch die Spielverbotszone in Anspruch genommen werden.
Das Betreten der Spielverbotszonen ist verboten und kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß der Regel 1.2 angesehen werden.
4. Unterbrechung des Spiels; Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7)
Signaltöne bei Spielunterbrechung wegen Gefahr:
- Sofortige Unterbrechung: ein langer Ton einer Sirene,
- Normale Unterbrechung: drei aufeinanderfolgende Töne einer Sirene,
- Wiederaufnahme des Spiels: zwei kurze Töne einer Sirene.
Verstoß gegen eine Platzregel
Lochspiel: Lochverlust
Zählspiel: 2 StrafschlägeWichtige Hinweise
Bitte auch die Verhaltensvorschiften der Wettspielordnung sowie die der Platz- und Spielbetriebsordnung beachten.
Beim Abschlag an den Bahnen 1, 6, 7, 8, 9, 12 und 18 auf Fußgänger und Fahrzeuge auf den anliegenden Straßen/Wegen achten.
Entfernungsmarkierungen: 100m = Pfahl mit 1 Ring bzw. rote Platte, 150m = Pfahl mit 2 Ringen bzw. weiße Platte, 200m = Pfahl mit 3 Ringen.