Wett­spiel­ord­nung und Platz­re­geln

Unsere Regeln

Alle Golf­spie­le­rinnen und Golf­spieler sollten sich verpflichtet fühlen, den Platz zu schonen und gegen­sei­tige Rück­sicht­nahme sowie Fair Play zu prak­ti­zieren. Persön­li­ches Verhalten gemäß Etikette auf dem Platz und in der Gastro­nomie sowie die Beach­tung der Entschei­dungen von Spiel­lei­tung und Sekre­ta­riat sollten selbst­ver­ständ­lich sein.

Die Sicher­heit der auf der Anlage befind­li­chen Personen hat höchste Prio­rität!

Die nach­fol­genden Regeln der Wettspielbedingungen/Wettspielordnung sowie die aktu­ellen Platz­re­geln dienen dem allge­meinen Spiel­be­trieb zur gemein­samen Freude am Golf­spiel und gelten für alle Nutze­rinnen und Nutzer unserer Golf­an­lage. Verstöße hier­gegen können zu einem Platz­ver­weis, im Wieder­ho­lungs­fall auch zu länger­fris­tigen Spiel­ver­boten führen.

  • Für alle Wett­spiele, die vom Golf und Country Club Leinetal Einbeck e. V. (nach­fol­gend einbeck.golf genannt) ausge­schrieben und veran­staltet werden, gelten folgende

    • Gene­relle Spielbedingungen/Spielbedingungen mit Club­spiel­lei­tung (A)
    • Ausschreibungskriterien/Teilnahmebedingungen (B)
    • sons­tige Spiel­be­din­gungen (C) und die
    • jewei­ligen Ausschrei­bungen für das betref­fende Wett­spiel.

    Die Wett­spiele sind zusätz­lich nach den Vorgaben- und Spiel­be­stim­mungen des Deut­schen Golf Verbandes e.V. (DGV) und des, EGA Handicap System (DGV-Vorga­be­system, Spiel- und Wett­spiel­hand­buch) auszu­richten. Einsicht­nahme in alle DGV Verbands­ord­nungen ist im Sekre­ta­riat bzw. bei der Spiel­lei­tung möglich.

    A. Gene­relle Spiel­be­stim­mungen

    (Wett­spiel­be­stim­mungen i.S. der Golf­re­geln)

    1. Regeln / Platz­re­geln

    a) Gespielt wird nach den Offi­zi­ellen Golf­re­geln des DGV (lizen­sierte Über­set­zung R&A Rules Limited,) einschließ­lich Amateur­statut und den in den „Entschei­dungen zu den Golf­re­geln“ enthal­tenen Ausle­gungen (Decis­ions on the Rules of Golf) in der jeweils gültigen Fassung, den Wett­spiel­be­din­gungen von einbeck.golf, den Platz­re­geln von einbeck.golf, sowie aktu­ellen Sonder­platz­re­geln lt. Aushang und den Ausrüs­tungs­re­geln über Schläger, Ball und Ihre Inter­pre­ta­tionen.

    Strafe für Verstoß gegen eine Platz­regel
    Loch­spiel – Loch­ver­lust; Zähl­spiel – Zwei Straf­schläge

    2. Driver­köpfe (siehe Golf­re­geln 4.1a)

    Jegli­cher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlä­ger­kopf haben, der bezüg­lich Typ und Neigung der Schlag­fläche (Loft) in dem vom R&A heraus­ge­ge­benen Verzeichnis zuge­las­sener Driver-Köpfe aufge­führt ist.

    Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlä­ger­kopf vor 1999 herge­stellt wurde, ist von dieser Wett­spiel­be­din­gung befreit.

    Strafe für Verstoß gegen Regel 4.1a
    Disqua­li­fi­ka­tion

    3. Unan­ge­mes­sene Verzö­ge­rung, lang­sames Spiel (Regel 5.6a)

    Hat eine Spie­ler­gruppe nach Auffas­sung der Spiel­lei­tung den Anschluss an die voran­ge­hende Gruppe verloren oder hat sie, falls Richt­zeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorge­geben sind, mehr Zeit als die Richt­zeit benö­tigt, so wird die Spie­ler­gruppe ermahnt und aufge­for­dert den Anschluss inner­halb von 3 Spiel­bahnen an die davor spie­lende Spie­ler­gruppe wieder herzu­stellen. Wird keine Verbes­se­rung des Spiel­tempos fest­ge­stellt, bzw. kein Anschluss gefunden, so erhalten alle Spieler dieser Spie­ler­gruppe Straf­schläge.

    Strafe für Verstoß gegen Regel 5.6a
    Loch­spiel: 1. Verstoß – Loch­ver­lust; 2. Verstoß – Disqua­li­fi­ka­tion
    Zähl­spiel: 1. Verstoß – 1 Straf­schlag; 2. Verstoß – 2 Straf­schläge; 3. Verstoß: Disqua­li­fi­ka­tion
    Die Punkte werden von der Gesamt­punkt­zahl der Runde abge­zogen

    4. Ergeb­nisse im Zähl­spiel (R 3.3b)

    Die Ausnahme zu R 3.3b – Unbe­kannte Strafe nicht berück­sich­tigt: Reicht ein Spieler für irgendein Loch eine nied­ri­gere als die tatsäch­lich gespielte Schlag­zahl ein, weil er einen oder mehrere Straf­schläge nicht notiert hatte, von denen er, bevor er die Score­karte einreichte, nicht wusste dass er sich diese zuge­zogen hatte, ist er nicht disqua­li­fi­ziert. Unter diesen Umständen zieht sich der Spieler die Strafe der anwend­baren Regel zu, aber keine weitere Strafe für den Verstoß gegen Regel 3.3b. Diese Ausnahme findet keine Anwen­dung, wenn die Strafe der anwend­baren Regel die Disqua­li­fi­ka­tion von dem Wett­spiel ist oder wenn er nicht sicher war, ob er sich eine Strafe zuge­zogen hatte und dies nicht vor Rück­gabe der Score­karte mit der Spiel­lei­tung geklärt hat.

    5. Ausset­zung des Spiels wegen Gefahr (Anmer­kung zu Regel 5.7 b)

    Hat die Spiel­lei­tung das Spiel wegen Gefahr ausge­setzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spiel­lei­tung eine Wieder­auf­nahme ange­ordnet hat.

    Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unver­züg­lich unter­bre­chen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spiel­lei­tung eine Wieder­auf­nahme ange­ordnet hat.

    Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b
    Disqua­li­fi­ka­tion.

    Ausnahme: Es liegt kein Regel­ver­stoß vor wenn die Spiel­lei­tung entscheidet dass berech­tigte Gründe vorlagen und der Spieler es dadurch versäumte, das Spiel wie gefor­dert zu unter­bre­chen.

    • Signal für unver­züg­li­ches Unter­bre­chen des Spiels wegen Gefahr: ein langer Signalton
    • Signal für sons­tige Spiel­un­ter­bre­chungen nach Regel 6.8: wieder­holt drei aufein­an­der­fol­gende Signal­töne
    • Signal für Wieder­auf­nahme des Spiels: wieder­holt zwei kurze Signal­töne

    Anmer­kung: Unab­hängig hiervon obliegt die Spiel­un­ter­bre­chung bei Blitz­ge­fahr der Eigen­ver­ant­wor­tung des Spie­lers, aber er muss dies so bald wie möglich der Spiel­lei­tung mitteilen.

    6. Üben vor und zwischen Runden (Regel 5.2)

    Ein Spieler darf auf dem Platz vor oder zwischen den Runden eines Loch­spiel-Turniers üben (Regel 5.2a).

    Am Tag eines Zähl­spiel-Turniers darf ein Spieler vor der Runde nicht auf dem Platz üben (Regel 5.2b).

    Strafe für Verstoß gegen Regel 5.2
    Strafe für ersten Verstoß: Grund­strafe
    Strafe für den zweiten Verstoß: Disqua­li­fi­ka­tion

    7. Üben auf der Runde (Regel 5.5)

    Beim Spielen eines Lochs darf ein Spieler keinen Übungs­schlag nach einem Ball auf dem Platz oder außer­halb des Platzes ausführen.

    Ausnahme: Der Spieler darf Putten oder Chippen üben auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs und dem Abschlag des nächsten Lochs.

    Strafe für Verstoß gegen Regel 5.5
    Zähl­spiel – 2 Straf­schläge

    Wird der Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern begangen, so gilt die Strafe für das nächste Loch. Strafe für Verstoß am letzten Loch: zwei Schläge an diesem Loch

    8. Entfer­nungs­messer (Regel 4.3)/Gebrauch von Ausrüs­tung

    Ein Spieler darf Entfer­nungs­in­for­ma­tionen durch die Verwen­dung eines Entfer­nungs­mess­ge­räts erlangen. Benutzt ein Spieler während der fest­ge­setzten Runde ein Entfer­nungs­mess­gerät zum Abschätzen oder Messen anderer Umstände die sein Spiel beein­flussen könnten (z. B. Höhen­un­ter­schiede, Wind­ge­schwin­dig­keit, usw.), verstößt der Spieler gegen Regel 4.3.

    Strafe für der ersten Verstoß
    Loch­spiel – Loch­ver­lust; Zähl­spiel – 2 Straf­schläge

    Strafe für anschlie­ßenden Verstoß
    Disqua­li­fi­ka­tion

    9. E-Carts

    Die Benut­zung von moto­ri­sierten Golf­carts und Golf­trol­leys ist erlaubt, soweit die jewei­lige detail­lierte Turnier­aus­schrei­bung nichts anderes aussagt.

    10. Doping

    Es besteht Doping­verbot. Das Nähere, insbe­son­dere den Doping­be­griff und mögliche Sank­tionen im Falle eines Verstoßes regeln die Satzung und die Anti-Doping-Ordnung des DGV.

    11. Metall-bzw. Alternativspikes/Golfschuhe

    „Hard­spikes“ sind zur Scho­nung des Golf­platzes nicht erlaubt.

    12. Been­di­gung von Wett­spielen

    Zähl­spiele gelten mit der offi­zi­ellen Bekannt­gabe der Ergeb­nisse als beendet.

    Loch­spiele gelten mit der Meldung des Ergeb­nisses durch beide Spieler an die Spiel­lei­tung als beendet oder – falls nicht geschehen – mit offi­zi­eller Bekannt­gabe oder Aushang der betref­fenden Spiel­paa­rung für die nächste Runde.

    13. Vorbe­halts­rechte für einbeck.golf

    Die jewei­lige Spiel­lei­tung von einbeck.golf hat in begrün­deten Fällen bis zum ersten Start der jewei­ligen Runde das Recht,

    • die Sonder­platz­re­geln zu ändern,
    • die fest­ge­legten Start­zeiten zu ändern,
    • die Ausschrei­bungs­be­din­gungen zu ändern
    • oder zusätz­liche Bedin­gungen heraus­zu­geben.

    Nach dem Start sind Ände­rungen nur bei Vorliegen sehr außer­ge­wöhn­li­cher Umstände zulässig.

    B. Ausschrei­bungs­kri­te­rien und Teil­nah­me­be­din­gungen

    1. Wett­spiel­teil­nehmer

    Es unter­liegt der Eigen­ver­ant­wort­lich­keit jedes Wett­spiel­teil­neh­mers, die unter „A.1.Regeln / Platz­re­geln“ bezeich­neten Regu­la­rien zu kennen.

    Es obliegt der Verant­wort­lich­keit jedes einzelnen Spie­lers, die korrekt ausge­füllte und unter­schrie­bene Zähl­karte (Score­karte) entspre­chend Regel 3.3b im Sekre­ta­riat oder in der für das Wett­spiel geson­dert ausge­wie­senen „Scoring-Area“ abzu­geben. Erst wenn der Spieler das Sekre­ta­riat oder die „Scoring-Area“ verlassen hat, gilt die Zähl­karte als abge­geben.

    2. Spiel­lei­tung

    Für die ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung von Wett­spielen ist die Spiel­lei­tung verant­wort­lich.

    Der Wett­spiel­lei­tung obliegt die ordnungs­ge­mäße Ausschrei­bung der Wett­spiele von einbeck.golf gemäß Abschnitt 4. des DGV Spiel- und Wett­spiel­hand­buchs aktu­eller Fassung. Die Spiel­lei­tung besteht aus mindes­tens 3 Personen; diese ist nicht befugt, eine Golf­regel außer Kraft zu setzen.

    3. Ausschrei­bung

    Die für die Spiel­saison geplanten Wett­spiele werden im Turnier­ka­lender und auf der Home­page von einbeck.golf veröf­fent­licht.

    Für Einzel­heiten zum Wett­spiel infor­miert die Ausschrei­bung am Info­board des Sekre­ta­riats:

    • Bezeich­nung und Spiel­form des Wett­spiels
    • Spiel­be­din­gungen unter Zugrun­de­le­gung dieser Wett­spiel­be­din­gungen
    • Art der Vorgabe und Hinweis auf Vorga­be­wirk­sam­keit
    • Teil­nah­me­vor­aus­set­zungen und höchste Stamm­vor­gabe der Teil­nehmer
    • Melde­ver­fahren (Anmer­kung: für Wett­spiele im Rahmen von Spon­so­ren­tur­nieren, Kunden- oder Einla­dungs­tur­nieren können geson­derte Melde­ver­fahren gelten)
    • Bekannt­gabe der für das Wett­spiel zu nutzenden Abschläge
    • Höchst-/Min­dest­zahl der Teil­nehmer
    • Ort, Termin, Frist des Wett­spiels
    • Verbind­li­cher Melde­schluss
    • Nenngeld/Startgeld
    • Preis­ka­te­gorie (ggfls. Sonder­preise)
    • Modus für Stechen bei glei­chen Ergeb­nisses
    • Spiel­lei­tung

    Gäste können gemäß Ausschrei­bung an Wett­spielen teil­nehmen. Neben dem Start­geld ist das jewei­lige Greenfee zu entrichten.

    Die Spie­ler­gruppen werden lt. Ausschrei­bung und – bei Spon­so­ren­tur­nieren ggf. mit dem Ausrichter – zusam­men­ge­stellt.

    4. Meldungen/Meldeschluss

    Meldungen werden von einbeck.golf via Intranet, E-Mail, oder Telefon inner­halb der Melde­frist lt. Ausschrei­bung ange­nommen. Nach­mel­dungen können nur außer Konkur­renz starten. Jeder Teil­nehmer hat sich vor Beginn des Wett­spiels von der Rich­tig­keit seiner Spiel­vor­gabe zu über­zeugen und diese ggf. zu korri­gieren. Startet der Spieler mit einer nied­ri­geren Vorgabe, so muss der Spieler die nied­ri­gere Vorgabe bei der Auswer­tung akzep­tieren. Startet der Spieler mit einer höheren Vorgabe, so muss der Spieler disqua­li­fi­ziert werden.

    5. Vorga­be­wirk­sam­keit

    Alle in Einzel­wett­spielen erzielten Ergeb­nisse sind „vorga­be­wirksam“, sofern auch die sons­tigen Bestim­mungen der gültigen DGV-Vorgaben- und Spiel­be­stim­mungen (vgl. u.a. 6./2. Anhang DGV-Vorga­be­system und Abschnitt 5.2.5 DGV Spiel- und Wett­spiel­hand­buch) erfüllt sind und die Ausschrei­bung für das Wett­spiel nichts anderes bestimmt.

    6. Abmel­dung vom Wett­spiel

    Spieler, die nicht am Wett­spiel teil­nehmen können, haben sich so früh wie möglich im Club­se­kre­ta­riat von einbeck.golf abzu­melden. Dazu stehen die bekannten Kommu­ni­ka­ti­ons­wege (E-Mail, Telefon,) zur Verfü­gung.

    Bei Abmel­dungen die erst am Wett­spieltag erfolgen, oder ohne Abmel­dung, muss wegen des damit verbun­denen Aufwands (Neuerstel­lung der Start­liste, Umor­ga­ni­sa­tion der Spie­ler­gruppen usw.) dennoch die Melde-/ Turnier­ge­bühr bezahlt werden. Turnier­sperre bis zur Entrich­tung der Turnier­ge­bühr.

    7. Veröf­fent­li­chung von Start­listen und Ergeb­nissen

    einbeck.golf weist darauf hin, dass nach dem Melde­schluss Vor- und Nach­name, Heimat­club, Stamm­vor­gabe sowie Start­zeiten der einzelnen Teil­nehmer an den Wett­spiel­tagen zur Erstel­lung der Start­listen verwendet werden und auch im Internet für jeder­mann veröf­fent­licht werden können (siehe Daten­schutz­er­klä­rung).

    8. Ergeb­nisse

    Es liegt in der allge­meinen Verant­wor­tung des Spie­lers, dass seine Zähl­karte ordnungs­gemäß und leser­lich ausge­füllt ist. Dies ist spätes­tens in der Schluss­be­spre­chung mit dem Zähler (vor dem Unter­schreiben) sicher­zu­stellen.

    Bei der Auswer­tung wird die spontan erkenn­bare Schlag­zahl berück­sich­tigt. Es besteht keine Verpflich­tung der Spiel­lei­tung, bei unle­ser­li­chen Zahlen Rück­sprache mit dem betref­fenden Spieler zu halten. Auch besteht keine Verpflich­tung zur Rück­sprache oder zur Gegen­kon­trolle, z.B. bei den Notizen des Spie­lers auf der Karte, die er als Zähler geführt hat.

    9. Stechen/Preise

    Bei Loch­spielen findet unmit­telbar im Anschluss an das Wett­spiel ein Stechen nach „Sudden Death“ statt (im Loch­spiel mit Vorgabe und erneuter Vertei­lung des Vorga­be­un­ter­schiedes auf die Löcher). Das „Sudden Death“ beginnt immer unmit­telbar in der normalen Spiel­folge von Abschlag 1, es sei denn, es liegen andere Rege­lungen durch die Ausschrei­bung zum Loch­spiel vor.

    Bei Zähl­spielen wird bei glei­chen Ergeb­nissen nach dem Schwie­rig­keits­grad entspre­chend der Vorga­be­ver­tei­lung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) von neun gespielten Löchern gesto­chen. Bei weiterer Gleich­heit zählen die sechs Löcher mit dem Schwie­rig­keits­grad 1, 18, 3, 16, 5, 14; danach 1, 18, 3; und schließ­lich das schwerste Loch. Die Ausschrei­bung kann bei bestimmten Wett­spielen im Zähl­spiel ein „Sudden Death“-Zählspielstechen regeln.

    In der Regel kann ein Spieler nur einen Preis gewinnen (Brutto vor Netto (Doppel­preis-Ausschluss)), es sei denn die Ausschrei­bung schreibt eine andere Rege­lung vor. Spezi­al­wer­tungen, wie „Nearest to the Pin“, etc. sind von dem Doppel­preis-Ausschluss ausge­nommen.

    Bleibt der Gewinner eines Preises der Sieger­eh­rung fern, so behält es sich die Spiel­lei­tung vor, den Preis an den nächst plat­zierten weiter­zu­geben, oder den Preis einzu­be­halten (Ausnahme: Preise in Verbin­dung mit einem Club­meis­ter­titel oder Wünsche des Spon­sors).

    10. Verhal­tens­richt­li­nien

    Ein Fehl­ver­halten bzw. ein schwer­wie­gendes Fehl­ver­halten liegt vor, wenn gegen tradi­tio­nell heraus­ge­bil­dete und allge­mein aner­kannte Verhal­tens­re­geln beim Golf­sport nach­haltig verstoßen wird.

    Als Fehl­ver­halten kann insbe­son­dere ange­sehen werden:

    • Mit dem Trolley oder Cart zwischen Grün und Bunker hindurch­fahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
    • Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger und den Rasen zu beschä­digen.
    • Einen Schläger in Rich­tung Golfbag werfen.
    • Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unacht­sam­keit abzu­lenken.
    • Pitch­marken nicht ausbes­sern, Bunker nicht harken oder Divots nicht zurück­legen.

    Strafe für Verstoß:

    • Erster Verstoß – Ein Straf­schlag
    • Zweiter Verstoß – Grund­strafe (2 Staf­schläge)
    • Dritter Verstoß – Disqua­li­fi­ka­tion

    Als schwer­wie­gendes Fehl­ver­halten kann insbe­son­dere ange­sehen werden:

    • Absicht­lich das Grün erheb­lich zu beschä­digen.
    • Abwei­chend von der Platz­vor­be­rei­tung, eigen­ständig Abschlag­mar­kie­rungen oder Auspfähle zu versetzen.
    • Einen Schläger in Rich­tung eines anderen Spie­lers zu werfen.
    • Absicht­lich gegen eine Golf­regel zu verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß mögli­cher­weise einen erheb­li­chen Vorteil zu erlangen.
    • Wieder­holte Verwen­dung vulgärer oder belei­di­gender Ausdrücke oder Gesten.

    Die Strafe für ein schwer­wie­gendes Fehl­ver­halten wird vom Vorstand gemäß Satzung § 6.5 verhängt.

    C. Sons­tige Spiel­be­din­gungen

    1. Platz­be­wer­tung

    Alle Runden des Wett­spiels müssen mit dem vom DGV fest­ge­setzten Slope-Rating­wert fest­ge­setzten Slope- und Course-Rating­wert gespielt werden.

    2. Abän­dern von Platz­re­geln

    Die stän­digen Platz­re­geln von einbeck.golf dürfen für das Wett­spiel nur bei Vorliegen außer­ge­wöhn­li­cher Umstände durch Sonder­platz­re­geln abge­än­dert oder ergänzt werden.

    3. Nearest to the Pin

    Es zählt der erste Schlag der/des Spielerin/Spielers auf dem Loch, an dem „Nearest to the Pin“ ausge­lobt ist. Der Ball muss auf dem Grün liegen.

    Die Entfer­nung zum Lochrand darf gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.

    Ein „Hole in One“ ist „Nearest to the Pin“.

    4. Longest Drive

    Es zählt der erste Schlag der/des Spielerin/Spielers auf dem Loch, an dem “Longest Drive” ausge­lobt wird. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasen­fläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen.

    5. Daten­schutz­er­klä­rung

    Bei allen Wett­spiel­teil­neh­mers muss der Inhalt der Wett­spiel­be­din­gungen von einbeck.golf zwin­gend als bekannt voraus­ge­setzt werden. Demzu­folge wird folgende Klausel aus daten­schutz­recht­li­chen Gründen zugrunde gelegt:

    „Mir ist bekannt, dass mein Name, meine Vorgabe und meine Start­zeit auf der Start­liste durch Aushang u.a. im Sekre­ta­riat, im Club­haus und pass­wort­ge­schützt im Internet veröf­fent­licht werden. Mit der Meldung zum Wett­spiel willige ich auch in die Veröf­fent­li­chung meines Namens, meiner Vorgabe und meines Wett­spiel­ergeb­nisses in einer Ergeb­nis­liste einschließ­lich der Veröf­fent­li­chung meiner Spiel­ergeb­nisse für jedes Loch der Runde (Score­karte) im Internet ein. Gegen Bild­be­richte, die auf der Inter­net­seite, im sozialen Netz­werk von einbeck.golf oder in Print­pu­bli­ka­tionen veröf­fent­licht werden, erhebe ich keine Einwände.“

  • Für ein von gegen­sei­tiger Achtung geprägtes, freund­schaft­li­ches Mitein­ander auf der Anlage des Golf und Country Club Leinetal Einbeck e.V. ist es erfor­der­lich, dass alle Mitglieder und Gäste die Einhal­tung folgender Regeln als für sich verbind­lich ansehen:

    • Spiel­be­rech­tigt sind Mitglieder, spiel­be­rech­tigte Personen von Firmen­mit­glie­dern und Gäste aus einem dem DGV ange­hö­renden Golf­club sowie legi­ti­mierte Schü­le­rinnen und Schüler der Golf Academy Einbeck.
    • Gäste melden sich bitte im Sekre­ta­riat an, weisen ihre Spiel­be­rech­ti­gung durch Vorzei-gen ihres DGV-Club­aus­weises aus und entrichten das gültige Greenfee. Außer­halb der Öffnungs­zeiten ist das Greenfee in der Box im Eingangs­be­reich zu benutzen. Der Greenfee-Anhänger ist sichtbar am Golfbag zu befes­tigen.
    • Alle spiel­be­rech­tigten Personen haben sich grund­sätz­lich über das Buchungs­system CAMPO eine Start­zeit zu reser­vieren.
    • Mögliche Platz­sperren sind grund­sätz­lich im Buchungs­system Campo veröf­fent­licht.
    • Eine Runde beginnt grund­sätz­lich an Tee 1 oder an Tee 10. Bei Start an Tee 10 haben Spie­lende, die von Bahn 9 kommen, Vorrang.
    • Spielen Sie entspre­chend dem „Spirit of the Game“ (Regel 1.2), indem Sie insbe­son­dere
      • Rück­sicht auf andere nehmen,
      • den Golf­platz schonen (Divots zurück­legen und fest­treten, Pitch­marken aus-bessern, Bunker einebnen).
    • Auf den Abschlägen sind Probe­schwünge, die die Gras­narbe beschä­digen, unter­sagt.
    • Es ist unter­sagt mit dem Trolley und dem Golf­cart zwischen Bunker und Grün, auf oder über Abschläge oder über die Grüns zu fahren.
    • Alle Spie­lenden sind gehalten, grund­sätz­lich nach den Vorgaben von „Ready Golf“ zu spielen, soweit andere nicht gefährdet oder gestört werden. Die schnel­lere Spiel­gruppe hat Vorrang vor einer lang­sa­meren Spiel­gruppe. Einzel­spie­lende haben kein Durch­spiel-recht und auch kein Recht auf eine allei­nige Start­zeit.
    • Auf der Drivin­g­range wird grund­sätz­lich von den Matten abge­schlagen. Das Abschlagen von Gras­flä­chen ist nur dann möglich, wenn dort Abschlags­be­reiche durch gespannte Leinen gekenn­zeichnet sind.
    • Die Drivin­g­range ist auf eine Länge von 220 Metern begrenzt. Abschläge mit dem Driver sind daher aus Sicher­heits­gründen auf diese Distanz zu begrenzen.
    • Rang­ebälle und Körbe sind Eigentum des GuCC Leinetal Einbeck und dürfen nur auf den Übungs­be­rei­chen (Drivin­g­range, Pitch-, Chip­ping- und Putting­grün) genutzt werden.
    • Das Mitführen von Hunden ist auf der gesamten Golf­an­lage grund­sätz­lich gestattet. Diese müssen ange­leint sein. Gefähr­dungen, Störungen oder Verun­rei­ni­gungen durch die Tiere sollten unbe­dingt vermieden werden. Verun­rei­ni­gungen müssen zwin­gend durch mitge­führte Kotbeutel besei­tigt werden. Diese sind in den aufge­stellten Abfallbe-hältern zu entsorgen. Bei Turnieren auf der Anlage ist das Mitführen von Hunden nicht gestattet.
    • Abfälle sind ausschließ­lich in den auf der Golf­an­lage verteilten Behäl­tern zu entsorgen. Defekte Ausrüs­tungs­ge­gen­stände, wie z. B. Trol­leys, Schläger, Schirme usw. sind wie-der mitzu­nehmen und über den eigenen Haus­müll zu entsorgen.
    • Das Platz­pfle­ge­per­sonal hat auf dem Golf­platz gene­rell Vorrecht. Ist keine Fahne auf ei-nem Grün gesteckt, ist dieses Grün für die Spie­lenden gesperrt.
    • Es gelten die Wett­spiel­be­din­gungen, die Platz­re­geln sowie die Regeln für den Sommer- bzw. den Winter­spiel­be­trieb.
    • Der GuCC Leinetal Einbeck e.V. haftet nicht für Schäden an abge­stellten Fahr­zeugen und für auf der Anlage abhan­den­ge­kom­mene oder entwen­dete Gegen­stände.
    • Bei Verstößen gegen diese Platz- und Spiel­be­triebs­ord­nung findet § 6.5 der GuCC Lei-netal Einbeck e.V. Satzung Anwen­dung (Strafen).
    • Ände­rungen und Ergän­zungen bleiben vorbe­halten.
  • Gültig ab 22.07.2024

    1. AUS (Regel 18.2)

    1.1. Aus wird durch weiße Pfosten gekenn­zeichnet. Sofern weiße Linien die Platz­grenze kenn­zeichnen, haben diese Vorrang.

    1.2. Während des Spiels von Loch 10 ist auf der linken Seite zwischen Bahn 10 und 11 (gekenn­zeichnet durch weiße Pfähle) Aus. Diese weißen Pfähle werden beim Spiel von Loch 10 als Ausmar­kie­rungen behan­delt. Für alle anderen Löcher sind sie unbe­weg­liche Hemm­nisse.

    1.3. Während des Spiels von Loch 3 ist auf der linken Seite zwischen Bahn 3 und 2 (gekenn­zeichnet durch weiße Pfähle) Aus. Diese weißen Pfähle werden beim Spiel von Loch 3 als Ausmar­kie­rungen behan­delt. Für alle anderen Löcher sind sie unbe­weg­liche Hemm­nisse.

    1.4. Während des Spiels von Loch 14 sind die kurz­ge­mähten Rasen­flä­chen (Fair­way­höhe oder kürzer), der auf der linken Seite verlau­fenden Bahnen 12 und 13 Aus.

    1.5. Während des Spiels von Loch 15 ist auf der linken Seite zwischen Bahn 15 und 16 (gekenn­zeichnet durch weiße Pfähle) Aus. Diese weißen Pfähle werden beim Spiel von Loch 15 als Ausmar­kie­rungen behan­delt. Für alle anderen Löcher sind sie unbe­weg­liche Hemm­nisse.

    1.6. Ein Ball, der den öffent­li­chen Weg zwischen Bahn 11 und 12, der AUS ist, gekreuzt hat und jenseits dieses Weges zur Ruhe kommt, ist im AUS, auch wenn er auf dem anderen Teil des Platzes liegt.

    2. Unge­wöhn­liche Platz­ver­hält­nisse einschließ­lich unbe­weg­li­cher Hemm­nisse (Regel 16.1)

    2.1. Unge­wöhn­liche Platz­ver­hält­nisse sind:

    • Jede Fläche, die durch weiße Einkrei­sungen und/oder blaue Pfähle gekenn­zeichnet ist. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
    • Frisch verlegte Soden oder mit Kies gefüllte Drai­na­ge­gräben.
    • Unbe­weg­liche Hemm­nisse sind u. a. auch mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekenn­zeich­nete Anpflan­zungen.

    Behin­de­rung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tier­loch nur den Stand des Spie­lers behin­dert.

    2.2. Unbe­weg­liche Hemm­nisse nahe dem Grün:

    Erleich­te­rung von Behin­de­rung durch ein unbe­weg­li­ches Hemmnis darf nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Der Spie­lende hat eine zusätz­liche Erleich­te­rungs­mög­lich­keit, wenn ein unbe­weg­li­ches Hemmnis auf oder nahe am Grün und auf seiner Spiel­linie liegt: Der Spie­lende darf Erleich­te­rung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen, wenn ein unbe­weg­li­ches Hemmnis seiner Spiel­linie liegt und

    • inner­halb von zwei Schlä­ger­längen vom oder auf dem Grün und
    • inner­halb von zwei Schlä­ger­längen vom Ball entfernt liegt.

    Es muss aber voll­stän­dige Erleich­te­rung in Anspruch genommen werden, dies schließt physi­sche Beein­träch­ti­gungen und Beein­träch­ti­gungen der Spiel­linie ein. Erleich­te­rung nach dieser Platz­regel wird nicht gewährt, wenn der Spie­lende eine eindeutig unver­nünf­tige Spiel­linie wählt. Diese Platz­regel gilt nur, wenn sowohl der Ball und das Hemmnis in einem Teil des Geländes sind, das auf Fair­way­höhe oder nied­riger geschnitten ist.

    3. Spiel­ver­bots­zone inner­halb einer Penalty Area (Regel 17.1e)

    Der Bereich in der roten Penalty Area, fest­ge­legt durch rote Pfähle mit grünen Köpfen an Loch 6 und auf der rechten Seite des Fair­ways von Loch 15 ist eine Spiel­ver­bots­zone in der Penalty Area. Erleich­te­rung nach Regel 17.1e muss von der Behin­de­rung durch die Spiel­ver­bots­zone in Anspruch genommen werden.

    Das Betreten der Spiel­ver­bots­zonen ist verboten und kann als schwer­wie­gendes Fehl­ver­halten unter Verstoß der Regel 1.2 ange­sehen werden.

    4. Unter­bre­chung des Spiels; Wieder­auf­nahme des Spiels (Regel 5.7)

    Signal­töne bei Spiel­un­ter­bre­chung wegen Gefahr:

    • Sofor­tige Unter­bre­chung: ein langer Ton einer Sirene,
    • Normale Unter­bre­chung: drei aufein­an­der­fol­gende Töne einer Sirene,
    • Wieder­auf­nahme des Spiels: zwei kurze Töne einer Sirene.
    Verstoß gegen eine Platz­regel

    Loch­spiel: Loch­ver­lust
    Zähl­spiel: 2 Straf­schläge

    Wich­tige Hinweise

    Bitte auch die Verhal­tens­vor­schiften der Wett­spiel­ord­nung sowie die der Platz- und Spiel­be­triebs­ord­nung beachten.

    Beim Abschlag an den Bahnen 1, 6, 7, 8, 9, 12 und 18 auf Fußgänger und Fahr­zeuge auf den anlie­genden Straßen/Wegen achten.

    Entfer­nungs­mar­kie­rungen: 100m = Pfahl mit 1 Ring bzw. rote Platte, 150m = Pfahl mit 2 Ringen bzw. weiße Platte, 200m = Pfahl mit 3 Ringen.

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